Klimaschutzgesetz 2021 und Klimapaket
Die Novelle des Klimaschutzgesetzes vom Juni 2021 verschärft die Vorgaben für den Klimaschutz. Mit einem Bündel an Maßnahmen will die Bundesregierung die Umsetzung der Klimaziele fördern. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Klimaschutzprogramm
Die Eckpunkte des vom Klimakabinett beschlossenen Klimaschutzprogrammes sorgen für finanzielle Anreize für klimafreundliche Investitionen. Mit dem beschlossenen Sofortprogramm 2022 stellt die Bundesregierung zusätzliches Geld für die Umsetzung der Klimaziele zur Verfügung.
Inhaltsübersicht
Sparen mit einer modernen Öl-Brennwertheizung
Informationen zum Sofortprogramm 2022
Sparen mit einer modernen Öl-Brennwertheizung
Grundsätzlich gilt: Eine Heizung, die 20 Jahre oder älter ist, sollte ausgetauscht werden, denn aktuelle Geräte verbrauchen weniger CO2 und sparen Ressourcen und Geld. Wer seine alte Ölheizung austauschen möchte, kann mit der Öl-Brennwerttechnik eine vergleichsweise kostengünstige Modernisierung durchführen. Darüber hinaus gilt: Öl-Brennwertheizungen dürfen auch nach 2025 weiter betrieben werden. Sie dürfen ab 2026 erneuert werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien ergänzt werden.
Informationen zum Klimapaket
Klimaschutzgesetz (KSG)
Mit der Klimaschutznovelle vom Juni 2021 hat die Bundesregierung höhere Klimaziele formuliert und den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte gesetzt.
- Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes bis 2030 um 65 % gegenüber 1990
- CO2-Minderung in allen Bereichen
- Treibhausgasneutralität bis 2045
- negative Emissionen bis 2050
- Sofortprogramm 2022 zur Umsetzung der neuen Klimaschutzziele, z.B. der zusätzlichen Förderung der Energiestandards für Neubauten
Klimaschutzprogramm 2030
Das Klimaschutzgesetz ist eng mit dem Klimaschutzprogramm 2030 verknüpft. Es listet alle Maßnahmen auf, mit denen die Bundesregierung die im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele in den einzelnen Sektoren (Verkehr, Gebäude, Industrie, Energie und Landwirtschaft) erreichen will.
- finanzielle Anreize für klimafreundliche Investitionen
- Senkung der Strompreise durch eine niedrigere Ökostrom-Umlage (EEG)
- Ausbau erneuerbarer Energien
- steuerliche Förderung von Gebäudesanierung
- neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- die Kosten der CO2-Bepreisung werden zukünftig zur Hälfte von Vermietern und Mietern getragen
- kontinuierliche Überprüfung der Klimaziele per Monitoring
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Am 01. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Die bisherigen Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz wurden im neuen GEG zusammengefasst und vereinheitlicht. Besonders die Regelungen in Bezug auf Heizungen sind für Eigentümer wichtig:
- In Neubauten besteht die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Ab dem 01.01.2026 dürfen Ölheizungen, die vor 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nicht mehr betrieben werden.
- Ölheizungen, die nach dem 01.01.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.
- Ab 2026 dürfen Ölheizungen in Bestandsgebäuden nur dann eingebaut oder aufgestellt werden, wenn der Energiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
Ausnahmen:- wenn kein Anschluss an eine Fernwärme- oder Gasversorgungsnetz besteht
- wenn eine Deckung mit erneuerbaren Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führen würde
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der BEG werden die bisherigen Förderprogramme für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme zusammengefasst und neu organisiert. Seit 01.07.2021 gibt es nur noch drei Teilprogramme: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Alle Förderungen können dann entweder als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden.
Sofortprogramm 2022
Mit dem Sofortprogramm 2022 stellt die Bundesregierung zusätzliches Geld für die Umsetzung der Klimaziele zur Verfügung. Über die Hälfte der zusätzlichen Mittel sind für die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einbau energieeffizienter Heizungen vorgesehen. Ab 2023 werden beispielsweise keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz ist am 16.05.2020 in Kraft getreten. Die Vorgaben, die der Bund mit dem Gebäudeenergiegesetz beschlossen hat, werden vom Klimaschutzgesetz in Hamburg verschärft.
So wird im Falle einer Heizungsmodernisierung bereits seit 01. Juli 2021 in Hamburg die Einbindung erneuerbarer Energien, die mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs erzeugen, verpflichtend. Ab 2026 dürfen auch in Bestandsgebäuden keine Ölheizungen mehr eingebaut werden, bestehende Anlagen dürfen allerdings über 2026 hinaus weiter betrieben werden.
Als erstes Bundesland hat Hamburg darüber hinaus eine Verpflichtung zur Photovoltaik-Nutzung für alle Neubauten ab 2023 eingeführt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Ab 2026 dürfen in Bestandsgebäuden Ölheizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie anteilig erneuerbare Energien mit einbinden, wie z. B. Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen. In Neubauten ist das bereits heute nicht mehr möglich.
In Härtefällen, wenn beispielsweise kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können, ist der Einbau einer Ölheizung in Bestandsgebäuden über das Jahr 2026 hinaus weiterhin erlaubt.
In Bestandsgebäuden dürfen die vorhandenen Ölheizungen auch über das Jahr 2026 hinaus weiter betrieben werden.
Ja, auch zukünftig dürfen in Bestandsgebäuden neue Ölheizungen eingebaut werden, sofern sie anteilig erneuerbare Energien mit einbinden. Eine Ausnahme gilt für alle Bestandsgebäude, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und keine erneuerbaren Energien eingebunden werden können. In diesem Fall erlaubt das Klimaschutzprogramm auch den Einbau einer Ölheizung.
Mit einer Investitionsprämie von 40 Prozent wird der Austausch alter Ölheizungen (und anderer, mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungen) gefördert.
Nein, die Förderung für Öl-Brennwertheizungen ist gestrichen worden. Alle Anträge, die vor dem 31.12.2019 gestellt wurden, werden entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Richtlinien bearbeitet.
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